Freie Demokraten erzielen Sieg vor hessischem Staatsgerichtshof – wichtiges Zeichen vor der Kommunalwahl

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Die Freien Demokraten im Hessischen Landtag haben am Mittwoch vor dem Staatsgerichtshof Recht bekommen – die Kommunalwahlreform von CDU und SPD ist verfassungswidrig. Die Freien Demokraten hatten vergangenes Jahr Klage gegen die von Schwarz-Rot verabschiedete Reform erhoben, die ein geändertes Sitzzuteilungsverfahren nach Kommunalwahlen vorsah. Dazu erklärt Dr. Matthias Dubowy, Vorsitzender der FDP Butzbach: „Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs ist ein großer Erfolg für die Demokratie und für die Freien Demokraten und vor den Kommunalwahlen ein wichtiges Signal. Denn die Stimmengleichheit muss für die anstehende Wahl gegeben sein.“ Die Freien Demokraten hatten die Auswirkung der Änderung des Sitzzuteilungsverfahrens am Beispiel der Kommunalwahl 2021 berechnen lassen. Die Zahlen zeigten klar, dass durch den von Schwarz-Rot beabsichtigten Wechsel des Sitzzuteilungsverfahrens im Wesentlichen CDU und SPD und gegebenfalls andere Parteien mit erheblichem Stimmanteil profitiert hätten, zulasten von kleineren Parteien und Wählergruppen.

Dubowy betont: „Kommunalpolitik ist die unmittelbarste Form unserer Demokratie. Sie lebt vom Engagement vieler Menschen – oft im Ehrenamt, mit großem persönlichem Einsatz. Wir schauen gerade mit Befremden in Länder, in denen die Wahlkreise so zugeschnitten werden, dass einseitig eine Partei bevorteilt wird. Die von CDU und SPD initiierte und jetzt abgelehnte Änderung der Sitzzuteilung ist im Grunde nichts anderes und schädlich für die Demokratie. Denn es muss gelten: Jede Stimme zählt gleich. Jede politische Meinung verdient faire Chancen auf Beteiligung. Wir Freie Demokraten stehen für demokratische Vielfalt, für faire Regeln und für starke Kommunen. Jetzt gilt wieder: Kommunalparlamente werden nach dem Wählerwillen zusammengesetzt, nicht nach dem Willen der Landesregierung.“